Rauchmelder und Kohlenmonoxidmelder
Für Rauchmelder gilt in allen Bundesländern eine Pflicht. Welche Räume sie umfasst, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Dabei geht es um zwei verschiedene Gefahren. Rauchmelder nach DIN EN 14604 erkennen einen Schwelbrand, bevor offene Flammen entstehen, und gehören in Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen. Kohlenmonoxidmelder nach EN 50291 erkennen ein Gas, das man nicht riecht und das bei jeder unvollständigen Verbrennung entsteht. Sie gehören dorthin, wo eine Therme, ein Kamin oder ein Ofen steht. Ausführungen mit Langzeitbatterie halten zehn Jahre.